Frage:
Sollte man die Bürgerverhaftung verbieten?
HolzStein
2006-08-31 10:25:02 UTC
...wo doch sowieso keiner mehr davon Gebrauch macht.

Menschen werden auf offener Straße beraubt, misshandelt oder gar vorsätzlich getötet und in vielen Fällen greift noch nicht einmal jemand zum Handy, um die Polizei zu rufen, weil man ja "nicht hineingezogen werden will".

Wäre es da nicht sinnvoll, das Recht auf Bürgerverhaftungen abzuschaffen, damit es einige obsolet gewordene Gesetze weniger gibt?

Andererseits könnte gerade die Abschaffung zu Widerständen in der Bevölkerung durch vermehrte Wahrnehmung des ehemaligen Rechts führen und potenzielle Straftäter müssten sich wieder in der Öffentlichkeit mehr beobachtet fühlen. Wäre das nicht eine Alternative zu immer mehr Kameras für die Beobachtung durch Behörden?
Sieben antworten:
2006-09-03 04:21:29 UTC
Im § 127 StPO ist die Ermächtigung:

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Eine frische Tat liegt vor, wenn jemand unmittelbar bei der Begehung der Strafttat betroffen wird. Ein zeitlicher und räumlicher Abstand von der Tat muss noch unmittelbar zum Tatgeschehen liegen. Wird ein Täter weiter verfolgt, so liegt noch eine frische Tat vor.

Grundsatz sollte aber sein, dass man sich bei der vorläufigen Festnahme nicht selbst in Lebensgefahr begibt. Es ist immer problematisch, wenn man allein gegen einen Täter, der körperlich überlegen ist, vorgeht.

Hier sollte dem Täter deutlich gemacht werden, dass man die Polizei rufen wird. Meist lässt der Täter dann von dem Opfer ab.

Bei einem Verbrechen (u.a.Tötungsdelikt, Raub usw.) sollte man sich auf die Beobachtung zurückziehen und der Polizei über Telefon genaue Schilderungen der Tat- Örtlichkeit - Täter - geben. Eine Verfolgung des Täters sollte mit größter Vorsicht durchgeführt werden.

Ob eine Videoüberwachung das einzige und letzte Mittel ist, ist zu bezweifeln. Es hat sich heraus gestellt, dass Örtlichkeiten, die als gefährliche Orte eingestuft und mit Videokameras überwacht werden, Straftaten an einen anderen Ort verdrängt.

Eine Alternative ist, wenn man eine Strafttat bemerkt hat, andere Personen mit einzubeziehen und gemeinsam dagegen vorgeht.

Nur gemeinsam ist man stark!

Den § 127 StPO außer Kraft zu setzen, wäre für Jedermann dann eine Freiheitsberaubung und für die gut gemeinte Tat wird man dann zum Straftäter.

Dieser § gibt für alle ein Recht, dass sonst nur der Polizei vorbehalten wäre.

Ich glaube, wenn man dann selbst einmal in eine Gefahrenlage kommt, die dann einen Straftatbestand verwirklicht und keine Polizei zur Stelle ist, ist man doch dankbar, wenn Hilfe von Jederman zur Seite steht.

Leider schauen zu viele weg, wenn eine Straftat begangen wird. Aber es gibt auch noch Personen, die stets Hilfe leisten!

Nein, auf das Recht der vorläufigen Festname für Jedrmann sollte man nicht verzichten.

Kika
Advicer
2006-09-01 09:25:11 UTC
Notwehr ist die Art von Verteidigung, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich oder einen Dritten abzuwehren.

(mündliche Prüfung 5. Kyu Jiu-Jitsu)



Die vorläufige Festnahme ist danach die Konsequenz aus der Notwehr, damit der "Täter" von den Sicherheitskräften (Polizei) festgenommen werden kann.



Im Gegensatz zur Nothilfe (Gegenteil von "verweigerter Hilfeleistung"), zu der jedermann verpflichtet ist, gibt es zur vorläufigen Festnahme keine Verpflichtung.



Das "nicht hineingezogen werden wollen" ist gesetzeswidrig, da die Verpflichtung zur Nothilfe besteht (allerdings nur soweit, wie der Helfer sich nicht selbst in Gefahr begeben muss)
detlef s
2006-08-31 15:28:27 UTC
nein auf gar keinen fall - aber das einzige problem ist ja fasst du einen der schreit an wirst du sofort als schläger abgestempelt.sorry aber die bürgerverhaftung besteht nur darin sehen aber nicht eingreifen . ps. sowas gibt es schon lange nicht mehr
tirreg
2006-08-31 11:03:11 UTC
Du meinst bestimmt den so genannten Jedermanns-Paragrafen den kennt fast keiner mehr ist aber immer noch rechtens und das ist auch gut so.Jeder Mann ,Frau auch kann jemanden vorläufig festhalte wenn ein anderes oder das eigene Leben bedroht ist .Somit kann ein ganz normaler Bürger oder Soldat einen Täter entwaffnen und bis zum eintreffen der Polizei festhalten ohne anschließend wegen freiheitsberaubung selber angezeigt zu werden.
2006-08-31 10:40:41 UTC
Das heißt nicht Bürgerverhaftung oder Citizen's Arrest, sondern "vorläufige Festnahme". Du darfst jeden, der sich einer Straftat verdächtig macht, vorläufig festnehmen. Du musst den Festgenommenen darüber unterrichten, weswegen Du ihn festnimmst. Du musst unverzüglich die Polizei verständigen, denn sonst machst Du Dich der Freiheitsberaubung schuldig.
menschliches.wesen88
2006-08-31 10:31:14 UTC
@holzstein fände das gut. die begründung dafür, warum ich das gute fände, hast du selbst gegeben. siehe zeile 6 ff (andererseits...)
Wilken
2006-08-31 10:29:40 UTC
Verhaften darfst Du nicht, das darf nur die Polizei, aber festnehmen darfst Du den Übeltäter bis die Polizei kommt.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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