Im § 127 StPO ist die Ermächtigung:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Eine frische Tat liegt vor, wenn jemand unmittelbar bei der Begehung der Strafttat betroffen wird. Ein zeitlicher und räumlicher Abstand von der Tat muss noch unmittelbar zum Tatgeschehen liegen. Wird ein Täter weiter verfolgt, so liegt noch eine frische Tat vor.
Grundsatz sollte aber sein, dass man sich bei der vorläufigen Festnahme nicht selbst in Lebensgefahr begibt. Es ist immer problematisch, wenn man allein gegen einen Täter, der körperlich überlegen ist, vorgeht.
Hier sollte dem Täter deutlich gemacht werden, dass man die Polizei rufen wird. Meist lässt der Täter dann von dem Opfer ab.
Bei einem Verbrechen (u.a.Tötungsdelikt, Raub usw.) sollte man sich auf die Beobachtung zurückziehen und der Polizei über Telefon genaue Schilderungen der Tat- Örtlichkeit - Täter - geben. Eine Verfolgung des Täters sollte mit größter Vorsicht durchgeführt werden.
Ob eine Videoüberwachung das einzige und letzte Mittel ist, ist zu bezweifeln. Es hat sich heraus gestellt, dass Örtlichkeiten, die als gefährliche Orte eingestuft und mit Videokameras überwacht werden, Straftaten an einen anderen Ort verdrängt.
Eine Alternative ist, wenn man eine Strafttat bemerkt hat, andere Personen mit einzubeziehen und gemeinsam dagegen vorgeht.
Nur gemeinsam ist man stark!
Den § 127 StPO außer Kraft zu setzen, wäre für Jedermann dann eine Freiheitsberaubung und für die gut gemeinte Tat wird man dann zum Straftäter.
Dieser § gibt für alle ein Recht, dass sonst nur der Polizei vorbehalten wäre.
Ich glaube, wenn man dann selbst einmal in eine Gefahrenlage kommt, die dann einen Straftatbestand verwirklicht und keine Polizei zur Stelle ist, ist man doch dankbar, wenn Hilfe von Jederman zur Seite steht.
Leider schauen zu viele weg, wenn eine Straftat begangen wird. Aber es gibt auch noch Personen, die stets Hilfe leisten!
Nein, auf das Recht der vorläufigen Festname für Jedrmann sollte man nicht verzichten.
Kika