Kann eine Gemeinde nochmals Entwässerungskosten berechnen wenn schon einmal bezahlt wurde. Es geht um Kanalerneuerungen im Hauptdorf. In unserem Baugebiet wird aber nichts erneuert oder verbessert. Das " Altdorf " wurde damals bei den Erschließungskosten für das Neubaugebiet nicht herangezogen, jetzt sollen wir jedoch die gleichen Summen für Grundfläche und Geschossfläche beisteuern wie die Grundstücksbesitzer im " Altdorf ". Wer kann mir helfen meine Frage zu beantworten.
Im Voraus besten Dank.