Art. 20.2 GG sagt, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht. - Neben Wahlen sind dort Abstimmungen explizit vorgesehen. Jedoch gibt es derzeit keine Regelung zu Volksabstimmungen beliebiger Art auf Bundesebene. Man darf fragen, weshalb dies so ist, und auch, ob unsere parlamentarische Demokratie ein wenig mehr direkte Demokratie vertragen könnte. Dann darf man weiter fragen, wie weit die direkte Demokratie gehen darf: Auch Verteidigungs- und Außenpolitik, auch Wirtschafts- und Sozialpolitik?
Bei nationalen Volksabstimmungen gibt es eine Tücke zu beachten, wie wir bei der Einführung des Euro bei Nachbarstaaten gesehen haben: Lehnt das Volk ab, so wird einige Zeit "Propagandaarbeit" geleistet, bis bei der nächsten oder übernächsten Abstimmung angenommen wird. Nur leider gibt es dann keinen Weg zurück mehr.
Grundsätzlich darf man auch fragen, wie mündig der Bürger ist. Kann ein Volk, das von Bildzeitungslesern dominiert ist, denn überhaupt mündig einen Sachverhalt wie diesen entscheiden? Ist der einzelne Bürger fähig und willens, sich hinreichend zu informieren und dann verantwortlich abzuwägen und zu entscheiden? - Nun ja, da er immerhin einen Politiker wählen darf, sollte er mündig genug sein, oder hat er den Politiker nur gewählt, weil er vom Plakat besser runter lächelt, als sein Kontrahent?
Wir leben in einer Demokratie, wie auch immer man argumentieren mag. Gerade bei schwer wiegenden Entscheidungen wie dem Auslandseinsatz einer Armee sollte m.E. das Volk befragt werden.